ALARMANLAGEN - Nachtschaltung
Sie gehört in jedes Wohnhaus!
Aktivierung/Deaktivierung über Handsender und Handy.
Nachtschaltung
Überfallalarm
Feueralarm
Wasseralarm
Nachtschaltung
Eine Alarmanlage erlaubt es auch, für den Nachtbetrieb nur einen Teil der Räumlichkeiten scharf zu schalten - also jenen Teil, den Sie selbst in der Nacht nicht betreten würden.
Dadurch wird zB das Ergeschoss gegen Einbruch abgesichert, während im 1. Stock eine freie Bewegung möglich ist.
Seit etwa 2010 werden vermehrt und zunehmend Nacht-Einbrüche in bewohnte Wohnhäuser verübt.
Wir empfehlen daher, die Nachtschaltung ihrer Alarmanlage anzuwenden (ihr Alarmanlagenerrichter kann die Funktion ergänzen, falls es bei der Erstinstallation verabsäumt wurde).
Aus Sicherheits-Gründen können wir hier nur Teilfunktionen offenlegen. Weitere Infos im Direktkontakt nach kostenloser Anmeldung.