Was darf die Jugend ?
Beilagen
Gesetzliche Regelungen nach dem Kärntner Jugendschutzgesetz:
Ausgehen:
bis zum vollendeten 14. Lebensjahr:
Kein Ausgehen zwischen 22 Uhr Abends und 6 Uhr früh.
14. -16. Lebensjahr (vollendet):
Kein Ausgehen zwischen 24 Uhr Abends und 6 Uhr früh.
Kein Ausgehen zwischen 24 Uhr Abends und 6 Uhr früh-
Ausnahme:
vor Sonn- und gesetzlichen Feiertagen Ausgehen bis 2 Uhr früh.
Alkohol und Rauchen:
Alkohol- und Tabak-Konsum ist bis zum vollendeten 16. Lebensjahr verboten.
Zwischen dem vollendeten 16. und vollendeten 18. Lebensjahr:
Alkoholische Getränke mit weniger als 12% vol. in einer max. Menge bis 0,5 Promille erlaubt.