Was darf die Jugend ? - Safer Cities

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14 JAHRE
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Was darf die Jugend ?

Beilagen

Gesetzliche Regelungen nach dem Kärntner Jugendschutzgesetz:

Ausgehen:

bis zum vollendeten 14. Lebensjahr:

Kein Ausgehen zwischen 22 Uhr Abends und 6 Uhr früh.

14. -16. Lebensjahr (vollendet):

Kein Ausgehen zwischen 24 Uhr Abends und 6 Uhr früh.

16. - 18. Lebensjahr (vollendet):
Kein Ausgehen zwischen 24 Uhr Abends und 6 Uhr früh-
Ausnahme:
vor Sonn- und gesetzlichen Feiertagen Ausgehen bis 2 Uhr früh.


Alkohol und Rauchen
:

Alkohol- und Tabak-Konsum ist bis zum vollendeten 16. Lebensjahr verboten.


Zwischen dem vollendeten 16. und vollendeten 18. Lebensjahr:

Alkoholische Getränke mit weniger als 12% vol.
in einer max. Menge bis 0,5 Promille erlaubt.




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