Referenzen zu rechtsspezifischen Themen
Strafgesetzbuch (enthält: Instichlassen eines Verletzten (§94) und Unterlassung der Hilfeleistung (§95)
http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_stgb2008.htm
einfach lesbar ist die APP über die Jugendschutzgesetze in allen Bundesländern: Deine Rechte U18 (für iPhone und Android-Handys)
Aituell kein Thema für einen Einbruchsschutz in Österreich - aber wer darüber reden will, sollte sich vorher informieren. Die Waffenrechtssituation.
Ausführliche Infos gibt es hier bei der Interessensgemeinschaft für liberales Waffenrecht in Ö
Die Datenschutzbehörde regelt das sensible Thema der Video-Nutzung im öffentlichen Raum - leider setzt sie auf ein weitgehendes Verbot der Aufzeichnung statt auf einer kontrollierten Auswertung im Fall einer Straftat.
Längst erlaubt die Technik die 2-Teilung - je schwerwiegender die Verbrechen desto wichtiger das Video-Material. Diesen Punkt werden wir über die nächsten Jahre genauer verfolgen.