Datenschutzkommission - Safer Cities

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14 JAHRE
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Datenschutzkommission

Beilagen

Die Datenschutzkommission regelt die Aufzeichnung von Videoaufnahmen und auch verwandte Sonderthemen, wie "Google Street View" - wobei sich der gegenwärtigen Ansatz vollständig auf eine weitgehende Verbotsregelung der Aufzeichnung fokussiert.

Durch dieses historisch entstandene Prinzip wird eines der wichtigsten Beweismittel für eine Täterausforschung und -Verurteilung verhindert. Während Zeugen von Strafhandlungen oftmals bedroht werden, sind Videoaufzeichnungen so nicht angreifbar.

Der Verein will anregen, dass für Videoaufzeichnungen die Verbotsrichtlinien weg von der Aufzeichnung hin auf eine authorisierte Auswertung/Verwendung geändert werden.

Die technischen Möglichkeiten (Verschlüsselung, 4-Augen-Prinzip des Zugriffs) erlaubt diesen Paradigmenwechsel, sodass ein Mißbrauch dokumentiert auszuschliessen ist und mit der Videoüberwachung zB von nächtlichen Ausgehzonen das Sicherheitsgefühl merklich gehoben wird: Straftäter müssen damit rechnen, zur Verantwortung gezogen zu werden.

Die Beweisführung kann über vereinzelt kontrollierte Pilotprojekte erfolgen, als Basis für eine gesetzliche Initiative.




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